2007-05-06

Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde

18 Gemeinden, 7 Bürgerinitiativen und zahlreiche Einzelpersonen reichen fristgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein.

Nachdem sich der Umweltsenat über die fachlich fundierten und nach Meinung der Bevölkerung berechtigten Sacheinwendungen größtenteils hinweggesetzt hat, bietet das Verfahren trotzdem immer noch eine große Anzahl an Beschwerdepunkten, die nunmehr dem Verwaltungsgerichtshof in Form einer Beschwerde zur Kenntnis gebracht werden.

Den mitbeteiligten Parteien ("Verbund & Co.") wurden die Beschwerden weitergeleitet. Diese Parteien hatten danach 2 Wochen Zeit, Stellung zu nehmen, insbesondere auch hinsichtlich der Frage, ob zwingendes öffentliches Interesse einem Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Verwaltungsaktes entgegenstehen (No, na .....was erwartet sich denn der VwGH, was der Verbund feststellen wird).

Wohl bis Juli wird es dauern, bis der VwGH darüber befindet, ob eine aufschiebende Wirkung zuerkannt wird. Das ist dann der Fall, wenn durch einen Baubeginn bereits schwerwiegende, irreparable Schäden an Natur und Umwelt auftreten. In inhaltlicher Hinsicht dauern VwGH-Verfahren zumeist Jahre, bis ein Urteil gefällt ist.

Das Bestreben des Verbundes ist natürlich sofort mit dem Bau zu beginnen ("Beton schafft Fakten"), die Projektgegner werden sich weiterhin dahingehend engagieren, dies zu verhindern.
Verwaltungsgerichtshof : http://www.vwgh.gv.at/Content.Node/

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